Blanco Lack, Mühlacker · Stand Oktober 2026
Blanco Lack ist ein Lackier- und Karosseriebetrieb in der Industriestraße 104 in Mühlacker. Nach einem Unfall übernehmen wir Karosserie, Lackierung und auf Wunsch das Gutachten. So bleibt die Reparatur in einer Hand.
Direkt nach dem Unfall
- Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.
- Erste Hilfe leisten und bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
- Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist, die Beteiligten sich nicht einig sind oder der Verdacht auf Alkohol oder Fahrerflucht besteht.
- Dokumentieren: Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen und den Schäden, dazu Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des anderen Beteiligten sowie Zeugen.
- Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstanden haben, und kein Schuldanerkenntnis abgeben.
Versicherung informieren
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung möglichst schnell, nach den üblichen Versicherungsbedingungen spätestens innerhalb einer Woche, auch wenn Sie nicht schuld sind. Bei einem unverschuldeten Unfall reguliert die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihren Schaden.
Ihre Rechte bei der Werkstattwahl
- Unverschuldeter Unfall: Sie dürfen die Werkstatt in der Regel selbst wählen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen eine Partnerwerkstatt empfehlen, vorschreiben kann sie es nicht.
- Kaskoschaden: Hier gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Manche Tarife haben eine Werkstattbindung; ein Blick in die Police hilft.
- Gutachten: Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel einen Sachverständigen selbst beauftragen. Mehr dazu auf der Seite „Gutachten“.
Mit dem Fahrzeug zu Blanco Lack
Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Wir sehen uns den Schaden an und klären mit Ihnen, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist. Danach folgen Karosseriearbeit und Lackierung.
Brauchen Sie in der Zwischenzeit ein Nutzfahrzeug, fragen Sie nach unseren Mietfahrzeugen.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr; keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsvertrag und der Einzelfall.
